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Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle: Inotec GmbH
2. Geschäftsführung: Inotec GmbH Manfred Schmidt, Geschäftsführer
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Stojan Purgaj EDV-Administrator
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Waldshuter Straße 25 D-79761 Waldshut-Tiengen
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Bei Inotec dreht sich alles um die Maschine: Wir verstehen es als unsere zentrale Aufgabe, die Arbeit in der Industrie- und Baubranche durch moderne und von A - Z durchdachte Maschinenkonzepte komfortabler, schneller und einfacher zu gestalten. Die Inotec produziert und vertreibt alles zum Thema "rühren, fördern, mischen oder transportieren für die Industrie- und Baubranche. Um unseren Kunden einen vollumfänglichen Service bieten zu können, bieten wir ein flächendeckendes Service-Netz mit 18 Niederlassungen in allen großen Städten Deutschlands und 15 Partnern im Ausland.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Kundendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Liquiditäts- und Bonitätsdaten) Lieferantendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Qualitätsdaten) Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung, -steuerung und -abrechnung) Interessentendaten (Adressdaten, Produktinteresse) Geschäftspartner (Adressdaten, Produktinteresse) soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden) Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV) Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen)
8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.
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